Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von PhysioVoice durch physiotherapeutische Praxen. Ergänzend gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag; bei Widersprüchen geht er diesen Bedingungen vor.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter von PhysioVoice ist Fabian Lehmann, Einzelunternehmen, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, 70567 Stuttgart, Deutschland, E-Mail: Smartwelcome@gmx.de. Die vollständige Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG steht im Impressum.
(2) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software PhysioVoice („die App") durch physiotherapeutische Praxen und vergleichbare Einrichtungen („der Kunde").
(3) Die App richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht deshalb nicht.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Was die App leistet — und was nicht
(1) PhysioVoice unterstützt bei der Dokumentation von Behandlungen. Der Therapeut spricht Befund und Behandlung ein; die App wandelt das Gesprochene in Text um und ordnet ihn.
(2) Die App ist nicht die führende Patientenakte. Sie ersetzt weder die Praxissoftware noch die Patientendokumentation nach § 630f BGB. Sie ist eine Vorstufe: Was in ihr entsteht, muss der Kunde in seine eigene Patientendokumentation übernehmen.
(3) Die App ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745. Sie stellt keine Diagnose, gibt keine Therapieempfehlung und trifft keine Entscheidung über eine Behandlung. Eingesetzte KI-Verfahren strukturieren und fassen zusammen, was der Therapeut gesagt hat — sie beurteilen nicht.
(4) Die fachliche Verantwortung für jeden Inhalt liegt beim Therapeuten. Vor dem Speichern eines Befundes gibt er ihn frei. Ohne diese Freigabe wird nichts gespeichert.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Übernahme in die eigene Dokumentation. Der Kunde ist verpflichtet, die in der App erstellten Inhalte in seine Patientendokumentation zu übernehmen. Die App kennzeichnet jeden Eintrag, der noch nicht übernommen wurde, und weist vor dem Löschen einer Akte auf offene Einträge hin. Diese Hinweise entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Prüfung.
(2) Aufbewahrung. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Patientenakte nach § 630f Abs. 3 BGB — grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung — trifft den Kunden und ist von ihm in seiner eigenen Dokumentation zu erfüllen. Der Anbieter bewahrt die Inhalte der App nicht über die in § 5 genannten Fristen hinaus auf und übernimmt diese Pflicht ausdrücklich nicht.
(3) Einwilligungen. Der Kunde holt die erforderlichen Einwilligungen seiner Patienten selbst ein, insbesondere für Sprachaufnahmen und für Video- oder Fotoaufnahmen. Die App stellt dafür Textbausteine und eine Erfassung bereit; die Verantwortung für Einholung und Wirksamkeit bleibt beim Kunden.
(4) Zugangsdaten. Der Kunde schützt seine Zugangsdaten und gibt sie nicht weiter. Jeder Mitarbeiter erhält ein eigenes Konto. Der Kunde meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang missbraucht wird.
§ 4 Auftragsverarbeitung und Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten von Patienten des Kunden verarbeitet, geschieht das ausschließlich im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter.
(2) Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen ihm und diesen Bedingungen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
(3) Die Verarbeitung findet auf Servern innerhalb der Europäischen Union statt.
(4) Vor der Verarbeitung durch KI-Dienste werden personenbezogene Angaben maskiert. Nutzerdaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
§ 5 Speicherdauer und Löschung
(1) Das ist der Punkt, an dem sich PhysioVoice bewusst von einer Praxissoftware unterscheidet. Die App speichert Daten nicht über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist einer Patientenakte, sondern nur so lange, wie sie für den laufenden Betrieb gebraucht werden.
(2) Es gelten folgende Fristen:
— Video- und Fotoaufnahmen von Patienten: 90 Tage ab Aufnahme, danach automatische Löschung
— Befunde, Behandlungseinträge, Stammdaten: für die Dauer des Vertrages
— Zugriffsprotokolle: 12 Monate
(3) Nach Beendigung des Vertrages löscht der Anbieter alle im Auftrag verarbeiteten Daten nach Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO. Vor der Löschung erhält der Kunde die Gelegenheit zum Export; die Frist dafür beträgt 30 Tage ab Vertragsende.
(4) Widerruft ein Patient seine Einwilligung, werden die betroffenen Aufnahmen unverzüglich gelöscht.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, vor Ablauf dieser Fristen alles zu übernehmen, was er nach § 630f BGB aufbewahren muss. Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die der Kunde nicht rechtzeitig übernommen hat.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Praxiszeiten durchgeführt und, soweit planbar, vorher angekündigt.
(3) Zeiten, in denen die App wegen Störungen bei Vorleistern, höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist, gelten nicht als Mangel.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der App genannten Preise.
(2) Wird der Zugang ausdrücklich als Testzugang bereitgestellt, ist die Nutzung für die vereinbarte Dauer unentgeltlich. Beginn und Ende teilt der Anbieter in Textform mit.
(3) Ein Testzugang geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Eine kostenpflichtige Nutzung kommt nur durch eine gesonderte Vereinbarung in Textform zustande. Endet der Testzugang ohne eine solche Vereinbarung, endet der Vertrag; für die Daten gilt § 5 Abs. 3.
(4) Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(5) Läuft die Nutzung über den App Store, gelten für Abschluss, Abrechnung und Kündigung zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters der Plattform.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail genügt.
(4) Nach Wirksamwerden der Kündigung gilt § 5 Abs. 3.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde seine Pflichten aus § 3 verletzt — insbesondere, wenn Inhalte nicht in die eigene Dokumentation übernommen wurden.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — etwa eine geänderte Rechtslage oder eine Änderung des Leistungsumfangs.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.